TSC - Tennis in Göttingen

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Tennis- und Ski-Club Göttingen e.V.

Calsowstr. 70, 37085 Göttingen, Tel.: 0551/484461, Fax.: 0551/51929

TSC Göttingen

Platz- und Spiel-Ordnung

Verehrte Mitglieder,

 

wir möchten Sie bitten, die im Folgenden aufgeführten Regeln unserer Platz- und Spiel-Ordnung für den Sommer zu respektieren. Sie tragen damit sehr wesentlich zu einem angenehmen Betriebsklima und einem geregelten Spielbetrieb in unserem Club bei.

 

I. Allgemeines

Um unsere Plätze über die Saison in gutem Zustand zu erhalten, müssen Sie Ihren Platz nach dem Spiel abziehen und - wenn notwendig - wässern. Dies gilt auch, wenn Sie einen Platz länger als 1 Stunde benutzen: nach 60 Minuten sollte der Platz gepflegt werden. Bei einer Beschädigung eines Platzes oder für unumgängliche Pflegearbeiten kann ihn der Platzwart trotz einer Belegung sperren. Er wird - so weit möglich - für Ersatz sorgen. Alle Vorstandsmitglieder und der Clubsekretär sind berechtigt, Platzbelegungen zu korrigieren, wenn nicht ordnungsgemäß belegt wurde oder andere zwingende Gründe dies erfordern. Der Vorstand kann damit auch weitere Personen beauftragen. Maßgebend für alle Belegungen und Spielzeiten ist allein die am Clubhaus befindliche Uhr.

 

II. Belegen von Plätzen

Mit ihrem Spielausweis können Sie als ‚Vollmitglied' alle Plätze belegen, die nicht für die Jugendlichen oder den Trainingsbetrieb (siehe die ausliegenden Tagespläne) reserviert sind, um selbst zu spielen. Das Belegen mit fremden Karten oder für Andere ist nicht gestattet. Bei Belegen eines Platzes mit fremden Spielausweisen kann Ihnen der Vorstand zeitweise Ihre Spielberechtigung entziehen. Jugendliche belegen grundsätzlich nur die für sie vorgesehenen Plätze (siehe Tagesplan); diese Regelung beginnt üblicher Weise ab 14 Uhr. Auf einem anderen Platz dürfen Jugendliche spielen, so lange er nicht von Vollmitgliedern beansprucht wird.

Als Studierende, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende und Schüler/innen über 18 mit einem "Studenten'-Spielausweis" sind Sie in der Regel nur bis 18 Uhr spielberechtigt. Sie dürfen auch nach 18 Uhr spielen, wenn: 1. ein Platz frei bleibt, 2. sie im Besitz eines Spielausweises für Vollmitglieder sind, den Sie durch Zahlung eines vollen Jahresbeitrags erhalten können, 3. sie zum Stamm der 1. Damen- bzw. 1. Herren-Mannschaft gehören. Einzelheiten dazu regeln Sport- und Jugendwart. Spielen Jugendliche oder Studenten mit Vollmitgliedern, können die Plätze für Vollmitglieder oder für die Jugend belegt werden. Sie können einen Platz nur zur vollen Stunde (siehe die Einteilung der Belegungstafel) für maximal 60 Minuten belegen.

Sie belegen den Platz, indem Sie sich mit Vor- und Familiennamen (bitte gut leserlich) in den ausgelegten Tagesplan eintragen. Gleichzeitig hängen Sie Ihren Spielausweis für sich und Ihre(n) Partner an die Belegtafel, indem Sie eine schwarze Stundenplatte (für 60 Minuten) und auf dieser Ihren Ausweis anbringen. Der Platz muss für den allgemeinen Spielbetrieb (siehe Tagesplan) freigegeben sein. Mehrmaliges Spielen am Tage ist selbstverständlich gestattet; Sie sollten aber Mitgliedern fairer Weise den Vortritt lassen, die an diesem Tage noch nicht spielen konnten.


Die komplette Platz- und Spiel-Ordnung als PDF-Datei erhalten Sie hier!